Aktion Night of Light unterstützt die Veranstaltungsbranche

Innerhalb kürzester Zeit haben die behördlichen Auflagen im Zuge der Corona-Krise die gesamte Veranstaltungswirtschaft an den Abgrund gedrängt. Einem riesigen Wirtschaftszweig ist praktisch über Nacht die Arbeitsgrundlage entzogen worden, eine Pleitewelle enormen Ausmaßes droht: mit gravierenden Folgen für den Arbeitsmarkt und die kulturelle Vielfalt als tragende Säule unserer Gesellschaft. Die Aktion „Night of Light“ vereint Marktteilnehmer aus allen Bereichen der Veranstaltungswirtschaft, um in einer konzertierten Aktion ein imposantes Zeichen für eine vom Aussterben bedrohten Branche zu setzen und zu einem Dialog mit der Politik aufzurufen, wie Lösungen und Wege aus der dramatischen Lage entwickelt werden können.

In der Nacht vom 22.06.2020 auf den 23.06.2020 werden die Teilnehmer bundesweit in mehr als 200 Städten Eventlocations, Spielstätten, Gebäude und Bauwerke mit rotem Licht illuminieren: viele leuchtende Mahnmale, die sich zu einem gewaltigen Licht-Monument arrangieren. Ein flammender Appell zum Einstieg in einen Branchendialog, der die Vielfältigkeit und Systemrelevanz der deutschen Veranstaltungswirtschaft thematisieren soll. Allein Konzerte, Volksfeste, Firmenfeiern und Messen ziehen in normalen Jahren in Deutschland knapp 500 Mio. Besucher an und können bis auf Weiteres gar nicht oder nur unter erheblichen Auflagen stattfinden. Die derzeitigen Hilfsprogramme für die Veranstaltungswirtschaft bestehen im Wesentlichen aus Kreditprogrammen, die jedoch eine erneute Zahlungsunfähigkeit in Verbindung mit der Überschuldung der betroffenen Unternehmen zur Folge haben werden.

„Die nächsten 100 Tage übersteht die Veranstaltungswirtschaft nicht!“

Für den Initiator der Aktion „Night of Light“ und Vorstand der LK-AG Essen, Tom Koperek, steht die gesamte Veranstaltungswirtschaft auf der Roten Liste der aussterbenden Branchen: „Die nächsten 100 Tage übersteht die Veranstaltungswirtschaft nicht! Die aktuellen Auflagen und Restriktionen machen die wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen quasi unmöglich.“ Das treffe nicht nur die Veranstalter, sondern auch Spielstätten sowie Zulieferer und Dienstleister jeder Art und Größe: Technikfirmen, Bühnen- und Messebauer, Ausstatter, Caterer, Logistiker über Künstler bis hin zum Einzelunternehmer, der Content, Drehbuch, Regie oder florale Dekoration zu Events beisteuert. „Rien ne va plus – nichts geht mehr!“, lautet Kopereks düsteres Fazit über die Notlage einer heterogenen Branche, die über 150 verschiedene Gewerke und Spezialdisziplinen in sich vereint und deshalb über keine einheitliche Lobby verfügt. Umso wichtiger sei es, für eine stärkere Wahrnehmung durch die Politik und Öffentlichkeit zu sorgen. Dies ist ebenfalls das Ziel der „Initiative für die Veranstaltungswirtschaft“, welche bereits am 06.03.2020 durch die Initiatorin Sandra Beckmann ins Leben gerufen wurde. Für die Night of Light besteht daher eine Kooperation zur Durchführung dieser deutschlandweiten Aktion.

Das Video Auswirkungen des Coronavirus auf die Veranstaltungswirtschaft wurde von YouTube eingebettet und stammt von Initiative für die Veranstaltungswirtschaft,

 

Einem ersten Aufruf zur Teilnahme an der Aktion sind binnen 72 Stunden über 450 Unternehmen aus verschiedensten Bereichen der Veranstaltungswirtschaft gefolgt, stündlich werden es mehr. Vereint zu einer übergreifenden Interessen- und Arbeitsgemeinschaft, initiieren sie gemeinsam vom 22.06.2020 ab 22:00 Uhr bis zum 23.06.2020 um 01:00 Uhr die unübersehbare „Night of Light“ – ein leuchtendes Mahnmal und ein flammender Appell zur Rettung eines Wirtschaftszweigs, der echte Hilfe anstelle von Kreditprogrammen benötigt und einen Branchendialog mit der Politik fordert, um gemeinsam einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Weg aus der Krise zu finden.

Hintergründe – die dramatische Lage der Veranstaltungswirtschaft

Die Veranstaltungswirtschaft war der erste Wirtschaftszweig, der von der COVID-19-Krise getroffen wurde und er wird auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am längsten und tiefgreifendsten von den Auswirkungen betroffen sein. Faktisch alle Unternehmen aus den Bereichen Messebau, Veranstaltungstechnik, Eventagentur, Catering, Bühnenbau, Eventlocation, Messegesellschaft Kongresscenter, Tagungshotel, Konzertveranstalter, Künstler und Einzelunternehmer haben durch die erfolgten Veranstaltungsverbote seit dem 10.03.2020 innerhalb weniger Werktage ihre gesamten Auftragsbestände verloren. Sie gerieten als erste in die Krise (first in) und werden als letzte wieder aus der Krise herauskommen (last out).

Seit Mitte März macht die Veranstaltungswirtschaft quasi keinen Umsatz mehr. Anders als im produzierenden Gewerbe können weggefallene Umsätze nicht mehr nachgeholt werden, es kann auch nichts „auf Lager“ produziert werden; die meisten Unternehmen in der Veranstaltungswirtschaft sind Dienstleister. Selbst wenn nach Beendigung der Krise eine hohe Nachfrage einsetzen würde, kann der erlittene Verlust nicht mehr kompensiert werden. Die Veranstaltungswirtschaft insgesamt ist einer der größten Sektoren der deutschen Wirtschaft und zählt über 1 Million Beschäftigte. Es wird ein jährlicher Kernumsatz von mehr als 10,0 Mrd. Euro erwirtschaftet. Rechnet man die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren veranstaltungsbezogenen Teil- und Zuliefermärkten hinzu, so beschäftigen mehr als dreihunderttausend Unternehmen in über 150 Disziplinen mehr als 3 Millionen Menschen und erzielen einen Jahresumsatz von über 200 Mrd. Euro!

Durch das vorläufige Verbot von Großveranstaltungen bis 31.08.2020 und einen danach noch folgenden Vorlauf zur Planung von Veranstaltungen gibt es einen 80 – 100 % Umsatzausfall über einen Zeitraum von mindestens acht Monaten. Daraus resultiert eine akute Insolvenzgefahr für die gesamte Branche. Es ist wichtig, auch die Öffentlichkeit auf die besonders hart getroffene Branche der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam zu machen und zu verdeutlichen, dass die derzeitigen Hilfeleistungen in Form von Kreditprogrammen nicht ausreichen. Da diese Kredite nicht wertschöpfend investiert werden können, sondern zur Deckung von Betriebskosten aufgewendet werden müssen, führt dies nach dem Verbrauch der Kredite zu einer erneuten Zahlungsunfähigkeit in Verbindung mit einer Überschuldung der betroffenen Unternehmen und Einrichtungen. Die wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen ist zurzeit und bis auf Weiteres unter den geltenden Restriktionen und Hygieneregelungen nicht mehr möglich. Es bestehen somit besondere, ökonomische Herausforderungen, um die sog. „First in – Last out“ Unternehmen sowie die in der Veranstaltungswirtschaft tätigen Einzelunternehmer, mithin die gesamte Branche, zu retten.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter der Adresse www.night-of-light.de

Quelle: LK Aktiengesellschaft

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