Neue Vermarktungsinitiative für Gaststätten im Sächsischen Elbland

Stilvolle Weingastronomie an der Sächsischen Weinstraße - Neue Vermarktungsinitiative für Gaststätten im Sächsischen Elbland

Mit einer neuen Vermarktungsinitiative will der Tourismusverband Sächsisches Elbland im 25. Gründungsjahr der Sächsischen Weinstraße die Herausbildung einer qualitativen Weingastronomie vorantreiben. Für das Prädikat „Besonders empfohlen im Weinland Sachsen“ ist ein Kriterienkatalog erarbeitet worden. Neben allgemeinen Merkmalen wie Gesamteindruck, Öffnungszeiten, Glaskultur und Informationsangebot für den Gast geht es vor allem um das Angebot an sächsischen Weinen in Verbindung mit regionalen Speisen sowie um die Servicekompetenz. Insgesamt sind 15 Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung zu erfüllen.

Die Bewerbung um das Prädikat „Besonders empfohlen im Weinland Sachsen“ ist jederzeit möglich. Jede Gaststätte in der Urlaubsregion Sächsisches Elband und im nahen Umland kann sich bewerben, d. h. Gasstätten im Landkreis Meißen, aber auch Gaststätten beispielsweise in Pirna, Heidenau oder Radeberg. Interessenten können die Kriterien und Bewerbungsmodalitäten auf www.elbland.de/weingastronomie herunterladen oder beim Tourismusverband Sächsisches Elbland anfordern (Fabrikstraße 16, 01662 Meißen, Tel. 0 35 21 / 76 35-0, Fax 0 35 21 / 76 35 40, info@elbland.de)

Das Prädikat „Besonders empfohlen im Weinland Sachsen“ gehört zu den Maßnahmen, mit denen sich die Urlaubsregion als Kultur-, Natur- und Genussregion profilieren will. Deshalb erhalten die prämierten Gaststätten eine Sonderstellung bei der Bewerbung der Region, wenn es um das Thema Weingenuss im Sächsischen Elbland geht.

Seit 1995 wurde die Gastronomie im Elbland über die Prädikatsinitiative „Besonders empfohlen an der Sächsischen Weinstraße“ im Marketing des Tourismusverbandes einbezogen. Sindy Vogel, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Sächsisches Elbland, erläuterte die Beweggründe des Verbandes für die Änderungen bei den Kriterien und Bewerbungsvoraussetzungen: „Zum einen möchten wir auch Gaststätten, die nicht an der Sächsischen Weinstraße liegen, sich aber für einheimische Weine engagieren und auch auf die Verwendung regionaler Produkte bei der Speisenzubereitung Wert legen, die Möglichkeit für eine Prädikatsbewerbung geben. Zum anderen mussten wir durch unsere begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen eine an die Situation angepasste Vorgehensweise finden, um den wichtigen Bereich der Gastronomie weiterhin im Marketing einzubinden, eine Grundqualität zu sichern, aber auch den Aufwand für alle zu reduzieren.“ Im Unterschied zum bisherigen Prädikat erfolgt die Überprüfung der Gaststätten durch eine unangemeldete Bewertungskommission bei Erstbewerbern. Bei Gaststätten, die sich bereits jahrelang an der Prädikatsinitiative „Besonders empfohlen an der Sächsischen Weinstraße“ beteiligt haben, werden stichprobenhafte Überprüfungen vorgenommen. Dabei erhält der Verband Unterstützung vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Sachsen und dem Weinbauverband Sachsen, die auch an der Entwicklung der Kriterien maßgeblich beteiligt waren und wichtige Partner des Tourismusverbandes sind.

Die Bewerbung um das neue Prädikat ist jederzeit möglich. Einzureichen ist neben Kopien der Wein- und Speisenkarte eine Selbsteinschätzung zu den einzelnen Kriterien. Diese werden innerhalb eines Zeitraumes von maximal drei Monaten unangemeldet und inkognito überprüft. Das Prädikat ist zwei Jahre gültig.

Zu den Vorteilen einer solchen Auszeichnung erläutert Sindy Vogel: „Nur Gaststätten mit dem Prädikat können unsere exklusiven Vermarktungsmöglichkeiten nutzen. Dazu zählen die kostenfreie Internetpräsentation auf der Tourismusseite, die Vorstellung der Gaststätten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Einbindung in Journalistenreisen. Das Prädikat wird pauschal durch die Verbände beworben, zum Beispiel in Anzeigen und redaktionellen Veröffentlichungen. Interessant dürfte auch das spezielle Angebot des Weinbauverbandes Sachsen sein: Die Prädikatsgaststätte kann für eine eigene Veranstaltung den Besuch der sächsischen Weinkönigin oder einer Weinprinzessin kostenfrei in Anspruch nehmen.“

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter der Adresse www.elbland.de

Quelle: Tourismusverband Sächsisches Elbland e. V.