Bayerisches Staatsbad: Wie Versicherte von ihrem Recht auf Kur Gebrauch machen

Beflügelt von der heilkräftigen Wirkung des Thermalwassers haben sich die fünf Orte Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach, Bad Gögging und Bad Abbach in den vergangenen Jahrzehnten zu vielfach ausgezeichneten Zentren der Spitzen-Balneologie entwickelt. - Bayerisches Staatsbad: Wie Versicherte von ihrem Recht auf Kur Gebrauch machen

Durchatmen, entschleunigen, Kraft und Energie tanken, endlich wieder gesund werden oder einfach nur sich und seiner Gesundheit etwas Gutes tun in Europas beliebtester Gesundheitsregion in Ostbayern: Es gibt viele gute Gründe für eine Kur im Bayerischen Thermenland. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, die heilsame Wirkung der deutschen Bäderlandschaft mit einem Zuschuss ihrer Krankenkasse zu genießen: "Jeder Versicherte hat das Recht, alle drei Jahre eine solche, in der Regel zwei- bis dreiwöchige Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort zu beantragen und damit beispielsweise für Rücken, Gelenke und Wohlbefinden viel zu tun", sagt Alexander von Poschinger, Destinationsmanager für das Bayerische Thermenland beim Tourismusverband Ostbayern.

Das Bayerische Thermenland in Niederbayern ist Europas führende Gesundheitsregion. Angetrieben von der heilenden Kraft des Thermalwassers haben sich die fünf Orte Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach, Bad Gögging und Bad Abbach in den vergangenen Jahrzehnten zu vielfach ausgezeichneten Zentren der Spitzen-Balneologie entwickelt. Sie verbinden modernste Therapieangebote und medizinisch hochwirksame Heilquellen mit niederbayerischer Gastlichkeit, viel Natur und einer großen, zum Teil zweitausendjährigen Bädergeschichte.

Über 100 Ärzte, 200 Physiotherapeuten und weitere Spezialisten in den Kliniken kümmern sich um das Wohl der Gäste in den fünf Heilbädern. Auf über 20.000 Quadratmetern Wasserfläche - verteilt auf sieben Thermen und mehrere Kliniken - können sich die Gäste in fast 200 Becken entspannen und die heilenden Kräfte des wirkstoffreichen Thermalmineralwassers nutzen.

Die fünf Kurorte des Bayerischen Thermenlands eröffnen ihren Gästen im Rahmen einer Ambulanten Vorsorgeleistung schier unendlich viele Möglichkeiten, etwas für die Gesundheit zu tun. Im Bild: Ein wohltuendes Fußbad im Saunahof der Therme Eins in Bad Füssing.

Einzigartige Wirkstoff-Kombinationen

Die Thermalmineralwasservorkommen im Bayerischen Thermenland verfügen über einzigartige Wirkstoffkombinationen. Spezielle Inhaltsstoffe unterstützen die therapeutische Wirkung des Thermalmineralwassers - zum Beispiel, um neue Beweglichkeit und Mobilität zu erlangen, Stress abzubauen, neue Energie zu tanken oder Ausdauer und Herz-Kreislauf-System zu stärken.

Ob beim Nordic Walking, einer Naturfango- oder Moorpackung, einer belebenden Bewegungstherapie im Thermalwasser, einer Muskelentspannung nach Jacobson oder einem Training für einen gesunden Rücken: Die fünf Heilbäder und Kurorte des Bayerischen Thermenlandes bieten ihren Gästen im Rahmen einer ambulanten Vorsorgeleistung nahezu unendliche Möglichkeiten, etwas für ihre Gesundheit zu tun. Viele gesundheitsfördernde Maßnahmen und entsprechende Kurmittel können im Rahmen einer Ambulanten Vorsorgeleistung von Kurärztinnen und Kurärzten verordnet werden.

Über 100 Ärzte, 200 Physiotherapeuten und zusätzliche Spezialisten in den Kliniken kümmern sich in den fünf Heilbädern um das Wohlergehen der Gäste - wie hier in der Wohlfühl-Therme Bad Griesbach.

Attraktive Zuschüsse der Krankenkassen

Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB, früher auch "offene Badekur" genannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Kurbehandlung vollständig sowie 90 Prozent der Kosten für verordnete Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Außerdem erhalten Versicherte einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten.

Der erste Schritt: Der Weg zum behandelnden Arzt

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer solchen klassischen Vorsorgekur ist der Gang zum Hausarzt. Denn dieser muss die Ambulante Vorsorgeleistung verordnen. Er stellt auch den Antrag bei der Krankenkasse. Wird der Antrag bewilligt, erhalten die Versicherten von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Kostenübernahme, den so genannten Kurausweis. In der Regel wird jeder Antrag zunächst abgelehnt - davon sollte man sich nicht abschrecken lassen. Meist kommt es erst beim zweiten Anlauf zur Genehmigung.


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Bequem von zu Hause aus: der "digitale Kurantrag"

Bad Birnbach zum Beispiel macht den Versicherten den ersten Schritt besonders leicht: Im Internet können Kurinteressierte mit dem "digitalen Kurantrag" bequem in vier Schritten ihr persönliches Antragsformular ausfüllen und zum Arztgespräch mitnehmen. (www.badbirnbach.de/badekur/digitaler-kurantrag)

Nach der offiziellen Genehmigung durch die Krankenkasse kann der Versicherte dann je nach Indikation unter den mehr als 300 anerkannten Kurorten, die jeweils individuelle, ortsgebundene Heilmittel anbieten, frei wählen - und sich so ganz gezielt für das "Bäderquintett" des Bayerischen Thermenlandes entscheiden. Kurgäste können sich ihre Unterkunft selbst aussuchen und entscheiden, ob sie sich beispielsweise in einer Reha-Klinik oder in einem Hotel wohler fühlen. Vor Ort betreuen die Kurärztinnen und Kurärzte die Kurgäste: Sie erstellen einen individuellen Kurplan und begleiten den Kurverlauf.

Einen umfassenden Überblick über die Indikationen der Heilbäder und Kurorte im Bayerischen Thermenland gibt es im Internet unter: www.bayerisches-thermenland.de/entspannen-wohlfuehlen/thermen

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