Kneippkuren sind als immaterielles Kulturerbe klassifiziert
Das Kneippsche Naturheilverfahren ist in die deutsche Unesco-Liste aufgenommen worden. Die Ende des 19. Jahrhunderts von Sebastian Kneipp entwickelte Lehre wird noch heute deutschlandweit praktiziert und weiterentwickelt – dafür sorgen Kneipp-Vereine, Kneippheilbäder und -kurorte. Allein in NRW können Besucher die Wirkung der Kneippschen Prinzipien des regelmäßigen Trainings und der Abhärtung an zwölf Orten testen. Sieben Kneippkurorte und fünf Kneippheilbäder in Sauerland, Siegerland-Wittgenstein, Münsterland, Eifel und Teutoburger Wald haben unterschiedlichste Kneipp-Gesundheitsprogramme im Angebot.
Im sauerländischen Olsberg zum Beispiel hilft eine Personal-Kneipp-Trainerin dabei, Bedürfnisse des Körper zu erkennen und ihre Erfüllung im Alltag zu ermöglichen. Die Heilkräfte des Wassers und der Natur stehen dabei im Zentrum, etwa bei Wasseranwendungen, Wickeln, Bädern und geführten Wanderungen auf dem Olsberger Kneippweg.
In Bad Salzuflen, Heilbad und Kneippkurort am Fuße des Teutoburger Waldes, versprechen Kneipptherapeuten ihren Gästen: „Nie mehr kalte Hände und kalte Füße“. Während eines 5-Tage-Programms mit Wechselbädern, Sole-Anwendungen, Entspannungstechniken und Massagen werden Hände und Füße besser durchblutet und die körpereigenen Abwehrkräfte auf natürliche Weise gestärkt. Aufnahmen mit einer Wärmebildkamera belegen die Wirkung der Anwendungen besonders anschaulich.
Unter immateriellem Kulturerbe werden nach einem Unesco-Übereinkommen Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten verstanden, die bewahrt werden sollen. Deutschland hat die Konvention 2013 ratifiziert. Seitdem wurden 34 Beiträge ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen, darunter auch der Rheinische Karneval und die manuelle Glasfertigung, so wie sie im Museum Glashütte Gernheim in Petershagen bis heute betrieben wird.
Die Aufnahme ins nationale Verzeichnis ist Voraussetzung, um eine kulturelle Ausdrucksform für die internationalen Unesco-Listen des immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen. Über die erste deutsche Nominierung für die internationale Liste – „Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften“ – wird der Zwischenstaatliche Ausschuss der Unesco im November/Dezember 2016 entscheiden.
Quelle: Tourismus NRW e.V.