Starker Anstieg der Gerichtsverfahren zu Fluggastrechten

Verbraucherschutzorganisationen setzen sich zunehmend für die Durchsetzung von Fluggastrechten ein, die entsprechenden Verfahren können Betroffene dann entspannter verfolgen. - Starker Anstieg der Gerichtsverfahren zu Fluggastrechten

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Immer mehr Fluggäste sind sich ihrer Rechte als Fluggäste bewusst und informieren sich über ihre Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. In den entsprechenden Gerichtsverfahren geht es meist um Ausgleichszahlungen für ausgefallene oder verspätete Flüge. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) gab es im Jahr 2023 sage und schreibe 125.000 Verfahren zu Fluggastrechten, 80 Prozent mehr als im Vorjahr - ein neuer Höchststand. Ein wichtiger Grund für diesen drastischen Anstieg ist laut DRB, dass sich Verbraucherschutzorganisationen verstärkt für die Durchsetzung der Fluggastrechte einsetzen und Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen.

Wann haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung?

Flugverspätung: Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden haben Fluggäste nach EU-Recht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Flugannullierung: Bei einer kurzfristigen Annullierung kann nach EU-Recht eine Entschädigung verlangt werden. Wird kein Ersatzflug angeboten, können Fluggäste zusätzlich die Erstattung des Flugpreises verlangen.

Verpasster Anschlussflug: Wird ein Anschlussflug ohne eigenes Verschulden verpasst, steht den Betroffenen eine Entschädigung zu, wenn sie dadurch mindestens drei Stunden später an ihrem Zielort ankommen.

Flugumbuchung: Wird ein Flug umgebucht, haben Fluggäste Anspruch auf Erstattung des vollen Flugpreises. Bei kurzfristiger Umbuchung auf einen anderen Tag - 14 Tage oder weniger vor Abflug - kann eine Entschädigung gezahlt werden.

Und wie setzt der Fluggast seine Rechte durch?

Recht haben und Recht bekommen ist auch bei den Fluggastrechten zweierlei. Mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung kann man seine Ansprüche durchsetzen. Die Itzehoer Rechtsschutz Union zum Beispiel hat eine Kooperation mit Flightright geschlossen, einem führenden Portal für Fluggastrechte. Versicherte können den Service kostenlos nutzen, um ihre Fluggastrechte durchzusetzen.

Dazu müssen sie unter www.itzehoer.de ihre Reisedaten eingeben und anschließend das Fluggastrechteportal mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen. Eine zusätzliche Schadenmeldung ist nicht mehr erforderlich. Zudem übernimmt der Versicherer die komplette Provision, die sonst im Erfolgsfall anfallen würde. "Unser Kooperationspartner garantiert schnelle und effiziente Prozesse", betonen Stephanie Chander und Clemens Cichonczyk, Geschäftsführerin und Vorstand der Itzehoer Rechtsschutz Union, die Vorteile der Zusammenarbeit.

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Quelle: Itzehoer Versicherungen c/o DJD deutsche journalisten dienste GmbH & Co. KG