Urlaub für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Die Gemeinde St. Georgen im Ferienland Schwarzwald hat eine neue Wohnanlage fertiggestellt und damit ihr Angebot „Urlaub für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige“ gezielt erweitert. Auf der „Lorenzhöhe“ wurden 51 seniorengerechte Wohnungen erstellt, die auch von Menschen mit körperlicher Einschränkung genutzt werden können. Das Foto zeigt den Gemeinschaftsraum auf der Lorenzhöhe. - Urlaub für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Das mit Sonnenschein gesegnete St. Georgen im Ferienland Schwarzwald hat sich als beliebtes Reiseziel für pflegebedürftige Menschen und deren betreuende Angehörige bundesweit einen Namen gemacht. Jetzt hat das schmucke 13.000-Einwohner-Städtchen im Schwarzwald-Baar-Kreis mit der Fertigstellung einer neuen Wohnanlage sein Angebot „Urlaub für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige“ gezielt erweitert: Auf der „Lorenzhöhe“ wurden auf einer Gesamtwohnfläche von rund 4.000 Quadratmetern 51 seniorengerechte Wohnungen erstellt. In diesen Wohnkomplexen wurde nun auch mit fünf stilvoll eingerichteten Ferienwohnungen ein innovatives, für pflegende Angehörige wertvolles Angebot geschaffen. Betreiber ist die Evangelische Altenhilfe St. Georgen gGmbH. Die Wohnungen sind behindertengerecht ausgestattet und können somit von Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen genutzt werden.

„Der Urlaub in St. Georgen garantiert allen Beteiligten ein hohes Maß an Individualität und Sicherheit. Die Ferienwohnungen sind in eine erstklassige ambulante und stationäre Pflegeinfrastruktur mit hoch qualifizierten Mitarbeitern eingebettet. Während sich geschultes Personal um die pflegebedürftigen Feriengäste kümmert, nutzen Angehörige in der traumhaften Urlaubsregion unser Angebot ‚AusZeit’, um sich vom Pflege-Alltag zu erholen. Was unser Angebot zudem auszeichnet ist, dass der Zeitraum für einen Aufenthalt individuell gewählt werden kann“, sagt Marianne Kieninger von der Tourist Information in St. Georgen.

Tagespflege im Elisabethhaus und Kurzzeitpflege im Lorenz- und Elisabethhaus wie auch Unterstützung im Quartier sind individuell planbar. Zudem werden die pflegenden Angehörigen ermutigt und unterstützt, dem belastenden Pflegealltag zu entfliehen, auszuspannen und sich zu regenerieren, ehe man abends wieder gemeinsam in der Unterkunft zusammen ist.

Bedenken, das ungewohnte Umfeld könnte sich negativ auf das Wohlbefinden des Patienten auswirken, haben Angehörige nach wie vor. „Die Hemmschwelle, eine Pflege-Reise nach St. Georgen zu buchen, ist aber zuletzt deutlich kleiner geworden. Es gibt Ehepaare, die waren mittlerweile schon mehrfach bei uns und sind sehr angetan“, sagt Marianne Kieninger.

Die Gemeinde St. Georgen im Ferienland Schwarzwald hat eine neue Wohnanlage fertiggestellt und damit ihr Angebot „Urlaub für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige“ gezielt erweitert. Das Foto gewährt einen Blick in die Unterkunft.

„Die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Menschen ist eine sehr schwierige Aufgabe, die Betroffenen oft sehr an die Substanz geht. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass wir mit unserer ‚AusZeit’ ein gutes Konzept für alle Beteiligten gefunden haben. Dass die Resonanz groß ist und wir das Angebot in St. Georgen ausbauen konnten, freut uns sehr“, sagt der Geschäftsführer der Ferienland im Schwarzwald GmbH, Julian Schmitz.

Zur Verfügung stehen im Rahmen des Angebots ambulante Pflegedienste, die Betroffene auf Wunsch auch direkt in der Unterkunft unterstützen. Essen auf Rädern wird ebenso angeboten wie ein offener Mittagstisch mit Hol- und Bringdienst. Für Abwechslung und Ablenkung sorgen verschiedene Freizeit-Angebote.

Im Vorfeld eines Pflege-Aufenthalts im Ferienland Schwarzwald können bei der jeweiligen Pflege- und Krankenkasse verschiedene Anträge zur Unterstützung gestellt werden. Beantragt werden können Geldleistungen, so genannte Sachleistungen (Kombinationsleistungen) sowie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ferner können Anträge auf Verhinderungspflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege sowie für Beratungsgespräche gestellt werden.

Einen Unterschied zwischen Pflege zu Hause oder im Urlaub macht der Gesetzgeber nicht: Menschen, die beispielsweise zum Pflegegrad 2 gerechnet werden, können im Urlaub ebenso wie in der Heimat einen Badewannenlift, eine Ankleidehilfe oder andere Leistungen dieses Pflegegrades in Anspruch nehmen.

Die Evangelische Altenhilfe unterstützt bei der Antragstellung im Vorfeld.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter der Adresse www.dasferienland.de

Quelle: Ferienland im Schwarzwald GmbH c/o Denkinger Kommunikation

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